Förderung beantragen
Förderungsfähige Zwecke - Auszug aus der Satzung
§ 1 Ziele des Vereins
1. Der Verein dient der Förderung von Erziehung und Bildung, er will die geistige, körperliche und charakterliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler des Droste-Hülshoff-Gymnasiums fördern und die Gemeinschaft pflegen.
2. Der Verein fördert unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten der Schule, die nicht über den Haushaltsplan der Schule abgedeckt werden können, aber für den pädagogischen Auftrag der Schule notwendig sind.
3. Dazu zählen besonders:
a) Förderung der Bildung und Erziehung
b) Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der Satzungszwecke
c) Finanzierung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen einschließlich Wartung und Pflege
d) Ausstattung des Computerbereiches
e) Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen für schulische Wettbewerbe
f) Unterstützung bei der Herausgabe von Schülerpublikationen
g) Außendarstellung der Schule
h) Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
i) Unterstützung und Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften
j) Unterstützung des internationalen Schüleraustausches und von Besuchsprogrammen
k) Unterstützung von Schülerfahrten
l) Gestaltung des Außengeländes
m) Kontaktpflege zu den Ehemaligen und Organisation von Treffen mit Ehemaligen und Schülern zwecks Erfahrungsaustauschs.